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Allgemeine Informationen
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben. (Quelle: GIB)
Das seit 2006 in Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) geförderte Programm "Bildungsscheck" richtet sich
- an Arbeitgeber_innen aus NRW, die Ihre Beschäftigten weiterbilden möchten
- an Arbeitnehmer_innen aus NRW, die sich beruflich Weiteweiterbilden möchten.
Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.
Beispiele (sofern die Weiterbildung mehr als 400 Unterrichtsstunden umfasst): Bachelor, Master, Meister, Fachwirt, Betriebswirt (m/w/d)
Sollte es sich um eine „klassische“ Aufstiegsfortbildung (z.B. Studium, Meister, Betriebswirt, Fachwirt) handeln, so kann kein Bildungsscheck genutzt werden, da ein Antrag auf Förderung zur Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG) beantragt werden kann. Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) finden Sie HIER
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Betriebliche Beratung
Zielgruppe: | kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in NRW, die folgende Kriterien erfüllen: |
Betriebsgröße: | max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) |
Branche: | alle |
Anzahl: | max. 10 Bildungsschecks für 10 unterschiedliche Beschäftigte pro Kalenderjahr |
Förderhöhe: | 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck |
Hinweis: Der betriebliche Bildungsscheck kann für alle Beschäftigten (auch Auszubildende und Mini-Jobber) beantragt werden.
Ausnahmen: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können grundsätzlich keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.
Die Beschäftigten können jedoch einen individuellen Bildungsscheck beantragen, so denn Sie die u.g. Kriterien zur individuellen Beratung erfüllen.
Zum Termin einer betrieblichen Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
- Personalausweis / Reisepass
Datenschutzerklärung aller Bildungsscheckempfänger
Thema der Fortbildung und drei Kursanbieter
- Vollmacht des Unternehmens, wenn der Antragsteller selbst nicht zeichnungsberechtigt ist
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Individuelle Beratung
Zielgruppe: | alle Einzelpersonen, |
20.000,- bis 40.000,- EUR zu versteuerndes Einkommen (Einzelveranlagung), sonst 40.000,- bis 80.000,- EURO (Gesamtveranlagung) | |
Branche: | alle |
Anzahl: | ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr |
Förderhöhe: | 50 % der Kurskosten, max. 500,- EUR pro Bildungsscheck |
Zum Termin einer individuellen Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
- Personalausweis / Reisepass
- Datenschutzerklärung
- Nachweis über das zu versteuernden Einkommen (Datum des Dokuments darf nicht älter als drei Jahre sein): Einkommenssteuerbescheid, Erklärung eines/einer Steuerberaters/in oder Bescheinigung einer Behörde
- Thema der Fortbildung und drei Kursanbieter
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DOWNLOADS
Informationsblatt für Bildungsscheckempfänger_innen
Informationen für Weiterbildungsanbieter_innen zur Entgegennahme von Bildungsschecks
Individueller Bildungsscheck - Datenschutzerklärung des Bildungsscheckempfänger
Betrieblicher Bildungsscheck - Datenschutzerklärung des Bildungsscheckempfänger
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Bildungsscheckberatung
Svenja Streich
Telefon: | 0209 / 97081-42 |
Fax: | 0209 / 97081-99 |
E-Mail: | svenja.streich@ kh-emscher-lippe.de |




Flyer - BILDUNGSSCHECK NRW
Den offiziellen Flyer zum BILDUNGSSCHECK NRW finden Sie HIER
