Meisterkurs
Im Haus der Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe-West werden die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfungen berufsbegleitend angeboten!
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung empfiehlt sich nicht nur für junge Handwerker, die eine selbstständige unternehmerische Existenz gründen möchten.
Auch Arbeitnehmer streben diese anerkannte Qualifikation an, denn die ist Voraussetzung für viele leitende Positionen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung bieten. Darüber hinaus wird erst mit der Meisterprüfung das Recht erworben, Lehrlinge auszubilden und damit berufliches Können an junge Menschen weiterzugeben.
Unser Kursangebot im Haus des Handwerks in Gelsenkirchen
Gepr. Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung
(Teil III)
Ausbildereignung
(Teil IV)
Kursdurchführung
Unser Kursangebot wird ausschließlich in berufsbegleitender Form durchgeführt.
Unterrichtstage und Unterrichtszeiten
mittwochs
ab 17.30 Uhr
freitags
ab 17.30 Uhr
samstags
ab 08.00 Uhr
Die nächsten Kurse
Teil III
geprüfte Fachfrau / geprüfter Fachmann
für kaufmännische Betriebsführung
20.03.2024 – 30.11.2024
280 Unterrichtsstunden
Termine der Teilprüfungen in Gelsenkirchen
25.05.2024 Teil 3.1
09.11.2024 Teile 3.2 und 3.3
07.12.2024 Teil 3.4
Teil IV
Ausbildereignung
Januar 2025 – März 2025
120 Unterrichtsstunden
Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer Münster abgenommen.
Kontakt
Svenja Streich
stellvertretende Geschäftsführerin Bildungszentrum
Projektleitung
Qualitätsmanagementbeauftragte
Telefon 0209 97018-42
E-Mail svenja.streich@kh-emscher-lippe.de
Finanzielle Hilfen auf dem Weg zum Meistertitel
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Ab 1. Juli 2023 können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erstmals eine Meisterprämie beantragen: Wer die finanziellen und zeitlichen Anstrengungen unternimmt und eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann sich nun über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro freuen.
Quelle: MAGS
Begabtenförderung
Voraussetzungen
– Gesellen- bzw. Abschlussprüfung mit besser als „gut“ abgeschlossen
– das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
Die Mittel für das Programm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.