Aufgaben
Die Kreishandwerkerschaft hat nach der Handwerksordnung die Aufgabe „die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks… sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen… wahrzunehmen“, – eine Aufgabe, die immer unverzichtbarer wird.
Wir haben nicht nur die Verpflichtung für das Handwerk allgemein, sondern auch und insbesondere für die Arbeitgeber tätig zu werden. Da unsere Kreishandwerkerschaft die Innungen in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck betreut, ist unsere Kreishandwerkerschaft die Interessenvertretung des Handwerks in der Emscher-Lippe-Region.
Viele einzelne Leistungen gehören zu dem Serviceangebot, das wir Ihnen als Arbeitgebervertretung im Handwerk bieten. Einen Teil davon stellen wir Ihnen auf diesen Seiten vor.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Einzige Voraussetzung, um den vollen Leistungsumfang nutzen zu können: Werden Sie Mitglied in der für Sie zuständigen Innung.