Meisterkurs

Im Haus der Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe-West werden die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfungen berufsbegleitend angeboten!

Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung empfiehlt sich nicht nur für junge Handwerker, die eine selbstständige unternehmerische Existenz gründen möchten.
Auch Arbeitnehmer streben diese anerkannte Qualifikation an, denn die ist Voraussetzung für viele leitende Positionen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung bieten. Darüber hinaus wird erst mit der Meisterprüfung das Recht erworben, Lehrlinge auszubilden und damit berufliches Können an junge Menschen weiterzugeben.

Die Vorbereitungskurse auf die Prüfungen der Fachteile I und II
werden im Kammerbezirk Münster ausschließlich von der Handwerkskammer Münster angeboten!

Unser Kursangebot im Haus des Handwerks in Gelsenkirchen

Gepr. Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung
(Teil III)


Ausbildereignung
(Teil IV)

Kursdurchführung

Unser Kursangebot wird ausschließlich in berufsbegleitender Form durchgeführt.

Unterrichtstage und Unterrichtszeiten

mittwochs
ab 17.30 Uhr

freitags
ab 17.30 Uhr

samstags
ab 08.00 Uhr


Die nächsten Kurse


Teil IV

Ausbildereignung

vorauss. Januar 2025 – März 2025
120 Unterrichtsstunden

Es werden Teilprüfungen stattfinden
– schriftl. Prüfung in Gelsenkirchen
– mündl. Prüfung in Münster

Teil III

geprüfte Fachfrau / geprüfter Fachmann
für kaufmännische Betriebsführung

vorauss. März 2025 – Dezember 2025
280 Unterrichtsstunden

Es werden Teilprüfungen in Gelsenkirchen abgenommen
– Teil 3.1
– Teile 3.2 und 3.3
– Teil 3.4

Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer Münster abgenommen.



Sie möchten den Meisterkurs 2025 bei uns beginnen?

Gerne nutzen Sie den Flyer zur Anmeldung.

Kontakt

Svenja Streich


stellvertretende Geschäftsführerin Bildungszentrum
Projektleitung
Qualitätsmanagementbeauftragte

Telefon 0209 97018-42
E-Mail svenja.streich@kh-emscher-lippe.de

Finanzielle Hilfen auf dem Weg zum Meistertitel

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.

Ab 1. Juli 2023 können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erstmals eine Meisterprämie beantragen: Wer die finanziellen und zeitlichen Anstrengungen unternimmt und eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann sich nun über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro freuen.

Quelle: MAGS


Begabtenförderung

Voraussetzungen
– Gesellen- bzw. Abschlussprüfung mit besser als „gut“ abgeschlossen
– das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat

Die Mittel für das Programm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

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