Meisterkurs

Im Haus der Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe-West werden die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfungen berufsbegleitend angeboten!
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung empfiehlt sich nicht nur für junge Handwerker, die eine selbstständige unternehmerische Existenz gründen möchten.
Auch Arbeitnehmer streben diese anerkannte Qualifikation an, denn die ist Voraussetzung für viele leitende Positionen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung bieten. Darüber hinaus wird erst mit der Meisterprüfung das Recht erworben, Lehrlinge auszubilden und damit berufliches Können an junge Menschen weiterzugeben.

Unser berufsbegleitendes Kursangebot im Haus des Handwerks in Gelsenkirchen

Gepr. Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung
(Teil III)
Ausbildereignung
(Teil IV)
Teil 4 (Ausbildereignung) hat bereits am 15.01.2025 begonnen. Eine Teilnahme ist nicht mehr möglich.
Bitte nutzen Sie das nächste Kursangebot für Kursangebot ab Januar 2026.
Teil 3 vom 26.03.2025 – 06.12.2025
Prüfung Teil 3.1: 24.05.2025
Prüfung Teil 3.2+3.3: 08.11.2025
Prüfung Teil 3.4: 13.12.2025
Kursdurchführung
Unser Kursangebot wird ausschließlich in berufsbegleitender Form durchgeführt.
Unterrichtstage und Unterrichtszeiten
mittwochs
ab 17.30 Uhr
freitags
ab 17.30 Uhr
samstags
ab 08.00 Uhr
Die nächsten Kurse
Teil IV
Ausbildereignung
voraussichtlich Januar 2026 – März 2026
120 Unterrichtsstunden
Es werden Teilprüfungen stattfinden
– schriftliche Prüfung in Gelsenkirchen
– mündliche Prüfung in Münster
Teil III
geprüfte Fachfrau / geprüfter Fachmann
für kaufmännische Betriebsführung
April 2026 – Dezember 2026
280 Unterrichtsstunden
Es werden schriftliche Teilprüfungen in Gelsenkirchen abgenommen
– Teil 3.1
– Teile 3.2 und 3.3
– Teil 3.4
Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer Münster abgenommen.
Kontakt

Svenja Streich
stellvertretende Geschäftsführerin BildungszentrumProjektleitung
Qualitätsmanagementbeauftragte
Telefon 0209 97081-42
Mail svenja.streich@kh-emscher-lippe.de
Finanzielle Hilfen auf dem Weg zum Meistertitel

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.

Ab 1. Juli 2023 können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erstmals eine Meisterprämie beantragen: Wer die finanziellen und zeitlichen Anstrengungen unternimmt und eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann sich nun über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro freuen.
Quelle: MAGS

Begabtenförderung
Voraussetzungen
– Gesellen- bzw. Abschlussprüfung mit besser als „gut“ abgeschlossen
– das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat
Die Mittel für das Programm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.