Ausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.
Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
Die Vertragsniederschrift muss folgende Mindestangaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Allgemeine Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Der Ausbildungsvertrag sollte nach Möglichkeit am Bildschirm ausgefüllt. Nutzen Sie den Ausbildungsvertrag online!
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und den Download des Antragsformulars zu Verlängerung / Verkürzung der Ausbildungszeit (HWK Münster)
https://www.hwk-muenster.de/de/ausbildung/auszubildende/lehrzeit
Unterstützungsangebot während der Ausbildung
Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Assistierte Ausbildung hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine Ausbildung zu finden und/ oder abzuschließen.
zuständige Institution: Bundesagentur für Arbeit
Für den Betrieb
- die erforderlichen Hilfestellungen bei der Verwaltung
- Organisation und Durchführung der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung
- die Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung
- Unterstützung des betrieblichen Ausbildungspersonals in Vorbereitung auf und bei der Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung.
Die Unterstützung wird dabei individuell an den Bedürfnissen Ihres Betriebes ausgerichtet.
für Auszubildende
- Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- Hilfen zur Förderung fachtheoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden.