Ausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.

Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.

Die Vertragsniederschrift muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Allgemeine Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind

Den Muster-Ausbildungsvertrag erhalten Sie bei uns im Haus des Handwerks.

Sie füllen den Vertrag lieber am Bildschirm aus? Nutzen Sie gerne den Ausbildungsvertrag online!

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