Ausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.
Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
Die Vertragsniederschrift muss folgende Mindestangaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Allgemeine Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Den Muster-Ausbildungsvertrag erhalten Sie bei uns im Haus des Handwerks.
Sie füllen den Vertrag lieber am Bildschirm aus? Nutzen Sie gerne den Ausbildungsvertrag online!