Überbetriebliche Bildungsstätte des Handwerks
Werkstätten im Haus des Handwerks
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Lehrwerkstätten des Handwerks ergänzt die betriebliche Ausbildung insbesondere in den Bereichen, die eine systematische und produktionsunabhängige Vermittlung der Ausbildungsinhalte erfordern.
Sie sichert daher
- die Vertiefung und Systematisierung der beruflichen Grundbildung
- einen einheitlichen Ausbildungsstand durch Ausgleich betrieblicher Spezialisierungen und
- die Anpassung an aktuelle technische Entwicklungen.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet Auszubildende für die Teilnahme an den vorgeschriebenen ÜLU-Kursen bezahlt freizustellen.
Die Kosten für die ÜLU-Kurse (inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten) trägt der Ausbildungsbetrieb.
Die Gesamtkosten der Kursteilnahme werden durch Fördermittel und Zuschüsse reduziert.
Die Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe-West als Veranstalter organisiert und führt die ÜLUs für die Auszubildenden in ihrem Bezirk für folgende Auszubildende durch
- Anlagenmechaniker:in für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik
- Friseur:in
- Elektroniker:in (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik)
- Parkettleger:in
- Metallbauer:in (Fachrichtung Konstruktionstechnik und Fachrichtung Nutzfahrzeugbau)
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierer:in
- Ausbaufacharbeiter:in
Zur Webseite des Heinz-Piest-Instituts, das die Rahmenlehrpläne für die einzelnen ÜLU-Kurse erstellt: www.hpi-hannover.de
Rechtsvorschriften zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
Weitere Fördermittelgeber