Teilzeitberufsausbildung
Ein Erfolgsmodell für Auszubildende und Unternehmen

Seit 2009 gibt es das Bündnis für Teilzeitberufsausbildung in der Emscher-Lippe-Region, um diese Form der Ausbildung bekannter zu machen. Denn Privat- und Berufsleben zu vereinbaren ist nicht immer einfach. Kinder oder zu pflegende Angehörige oder andere wichtige Gründe stehen einer Vollzeit-Ausbildung manchmal im Wege. Da hilft eine Ausbildung in Teilzeit, um gut ins Berufsleben starten zu können. Unternehmen brauchen Fachkräfte und die Teilzeit-Ausbildung ist eine gute Möglichkeit motivierte und verantwortungsvolle Mitarbeiter*innen zu gewinnen.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des
dualen Ausbildungssystems möglich.

  • gesetzliche Grundlagen: § 7a Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie inhaltsgleich für Handwerksberufe in § 27b Handwerksordnung (HwO)
  • in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich
  • Teilzeitregelungen des BBiG beziehen sich auf den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung
  • individuelle Vereinbarungen des Stundenumfangs
  • grundsätzlich von der Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 BBiG entkoppelt
  • Ausbildungszeit entspricht der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer
  • Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf höchstens das 1,5 fache der in der Ausbildungsordnung für eine Berufsausbildung in Vollzeit festgelegten Ausbildungsdauer begrenzt

Beispiele bei 3-jährige Ausbildungsdauer (im Vergleich zu Vollzeit)

  • mit 75% wöchentliche der Ausbildungszeit -> das Ende der Ausbildung kalendarisch genau ein Jahr.
    Die Ausbildung in Teilzeit dauert in diesem Fall also vier Jahre.
  • mit 50% wöchentliche der Ausbildungszeit -> theoretische Verdopplung auf 6 Jahre, aber Obergrenze von max. 1,5 fache, d.h. die Ausbildung dauert in diesem Fall 4,5 Jahre.
Bildquelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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