Ausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.

Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.

Die Vertragsniederschrift muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Allgemeine Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind

Den Muster-Ausbildungsvertrag erhalten Sie bei uns im Haus des Handwerks.

Sie füllen den Vertrag lieber am Bildschirm aus? Nutzen Sie gerne den Ausbildungsvertrag online!

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und den Download des Antragsformulars zu Verlängerung / Verkürzung der Ausbildungszeit (HWK Münster)

https://www.hwk-muenster.de/de/ausbildung/auszubildende/lehrzeit

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